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Magistralrezepturen

Auf dem Markt nicht erhältliche Arzneimittel werden in Form von Magistralrezepturen auf ärztliche Verordnung für einen bestimmten Patienten im Labor der Apotheke hergestellt. Die Herstellung erfolgt gemäss der «Regeln der guten Herstellungspraxis für Arzneimittel in kleinen Mengen» des Schweizerischen Arzneibuches.

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